Musikrecht
Unsere Leistungen
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Das Musikrecht ist ein Bündel unterschiedlicher Rechtsgebiete. Zentrale Felder des Musikrechts sind das Urheberrecht, der gewerbliche Rechtsschutz (Titelschutz, Namensrecht) und das Verlagsrecht.
Der Schwerpunkt unserer Beratung im Musikrecht liegt in der Vertragsgestaltung, (Künstlervertrag, Managementvertrag, Bandübernahmevertrag, Lizenzverträge, Verlagsverträge, Sponsoringverträge, Vertriebsverträge, etc.)
Wir beraten und unterstützen Musiker, Produzenten und Musikverlage jeder Stilrichtung beim Abschluss aller musikspezifisch relevanten Verträge, bei Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern sowie beim Schutz des geistigen Eigentums an Werken der Musik (Urheberrecht, Titelschutz, Raubkopien, Lizenzierung fremder Werke).
Unsere Mandanten
Musiker, Produzenten, Bands